Zuverdienstprojekt
Jährlich nehmen mehr als 2.500 Menschen die HIlfsangebote der Caritas Weiden-Neustadt in Anspruch. Viele von ihnen leben mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen, die ihren Alltag stark beeinträchtigen. Für viele Betroffene ist eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht möglich.
Das Zuverdienstprojekt bietet eine Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen tätig zu werden, ihre Fähigkeiten zu erproben und wieder mehr Struktur und Teilhabe im Alltag zu erleben. Unser Zuverdienstprojekt ist ein niedrigschwelliges Beschäftigungs- und Therapieangebot für Menschen, die die Voraussetzungen für einen Zuverdienstplatz nach § 99 SGB IX erfüllen.
ZIele des Projekts
- Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation
- Struktur im Alltag
- Training sozialer Kompetenzen
- Stärkung von Selbstvertrauen und Fähigkeiten
- Vorbereitung auf einen möglichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Die enge Anbindung an unsere Beratungsdienste ermöglicht eine individuelle Begleitung durch Fachkräfte.
Ziel ist es neue Perspektiven zu eröffnen, soziale Teilhabe zu schaffen und Schritt für Schritt den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu unterstützen.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Kleiderkammer:
- Sortieren von Kleidung im Lagerraum (ohne Kundenkontakt)
- Präsentation und Auszeichnen der Ware
- Unterstützung im Verkauf oder an der Kasse (je nach Fähigkeit)
Die Tätigkeiten werden individuell an die Fähigkeiten und Belastbarkeit der Teilnehmenden angepasst. Die Teilnahme erfolgt stundenweise (von mind. 4 Stunden max. 14 Stunden pro Woche) und flexibel, sodass auch auf gesundheitliche Schwankugen Rücksicht genommen werden kann. Die Teilnehmenden erhalten eine Motivationszuwendung.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an:
- seelisch behinderte Menschen vor Erreichen des Regelrentenalters aus Weiden oder dem Landkreis Neustadt/WN
- mit einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung oder Suchtproblematik
- die stark in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind
- aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einem Inklusionsbetrieb tätig sind
- Bürgergeld beziehen (nach Rücksprache) oder die Voraussetzungen nach § 99 SGB IX erfüllen
- die Anerkennung als Schwerbehinderte/r oder ein fachärztliches Gutachten sind nachzuweisen.