Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Eltern und Kinder in ihrer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensbewältigung, wie es § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes fordert:
"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie."
Sozialpädagogische Familienhilfe geht in und mit den Familien auf die Suche nach neuen Wegen, um belastende Alltagssituationen und Konflikte zu bewältigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Familien über einen längeren Zeitraum hinweg bei
- Überlastung der Eltern
- Erziehungsschwierigkeiten
- Schulproblemen
- Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
- Beziehungsschwierigkeiten (Partner- und Eltern-Kind-Problemen, Trennungssituationen)
- Problemen der Haushaltsführung und -planung
- Rückführung von Kindern aus Heimen oder Pflegestellen
- Psychischen Erkrankungen eines Elternteils
Von der SPFH wird vorausgesetzt:
- der Wunsch der Familie, ihre schwierige Situation zu ändern
- die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit
Wege zum Ziel
Die Ziele für die Zusammenarbeit werden gemeinsam mit der Familie festgelegt und mögliche Wege zur Umsetzung gesucht. Die Mitarbeiter/innen der SPFH gehen regelmäßig für einige Stunden in der Woche in die Familien. Dort wird neues Verhalten, z.B. in folgenden Bereichen ausprobiert:
- im Zusammenleben in der Familie: Erproben von neuen Formen des Umgangs miteinander und Konfliktlösungen, Bewältigung von Lebensproblemen
- im Erziehungsverhalten: Überdenken von bisherigem und Einüben von neuem Erziehungsverhalten, Anregung und Begleitung bei der Förderung der Kinder
- im alltäglichen und lebenspraktischen Bereich: Haushaltsführung, Finanzplanung, Umgang mit Behörden, Schule, Kindergarten ...
- in Kontakten außerhalb der Familie: Frauen- und Kindergruppen, gemeinsame Spiel- und Feriengestaltung, Anbindung an Vereine, Nachbarschaften, Pfarrgemeinden ...
Auf Sozialpädagogische Familienhilfe haben betroffene Familien einen Rechtsanspruch. Dieser Anspruch wird vom zuständigen Jugendamt festgestellt und die Hilfeleistung ergeht erst nach Bescheid der Behörde.
Anfragen bitte ausschließlich über die zentrale Telefonnummer 0961/398 90-0. Von dort erhalten Sie schneller eine Rückmeldung, da die Mitarbeiter/innen der SPFH die meiste Zeit in den Familien arbeiten. Denken Sie bei familiären Problemen auch an die Allgemeine Sozialberatung der Caritas (selbe Nummer), die Erziehungsberatungsstelle (Tel. 0961/3917400) oder die Ehe-/Familie-/Lebensberatung (Tel. 0961/4702328). Dort werden Ihre Fragen vorab geklärt.